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Produziert und
entwickelt in Österreich

AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
IQ - brand, design & production GmbH  Österreich, Schlitters

 

 

1. ALLGEMEINES

Soweit nicht ausdrücklich und schriftlich im Einzelfall anders lautende Vereinbarungen getroffen werden, gelten für alle Rechtsgeschäfte aufgrund derer wir (die Firma IQ brand, design & production GmbH, im Folgenden kurz als „IQ brand“ bezeichnet) Waren an Kunden verkaufen die nachstehenden allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen.

 

2. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

Diese Liefer- und Verkaufsbedingungen gelten sowohl für Lieferverträge als auch für Kaufverträge. Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendeten Begriffe „Besteller, Preise, etc. „ umfassen und meinen auch „Käufer, Kaufpreis, etc.“

 

3. VERTRAGSABSCHLUSS

Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Besteller sind nur dann wirksam, wenn diese von IQ brand ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Die Angebote von IQ brand sind unverbindlich und verpflichten IQ brand nicht zur Annahme. Sämtliche Vertreter von IQ brand sind nur berechtigt, IQ brand im Rahmen dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen zu verpflichten. An mündliche, mit den Vertretern getroffene Vereinbarungen ist IQ brand nicht gebunden, von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Sondervereinbarungen sind nur schriftlich wirksam und bedürfen der ausdrücklichen Annahme durch IQ brand. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung durch IQ brand oder durch tatsächliche Lieferung zustande.

 

4. LIEFERUNG

Sofern nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wird, erfolgt die Lieferung ab Fabrik. Mehrkosten für besondere Lieferwünsche sind vom Besteller zu tragen. IQ brand bleibt bemüht, Lieferfristen einzuhalten, vereinbarte Lieferfristen sind aber nicht als „Fixtermine“ zu verstehen, es gelten vielmehr die branchenüblichen Toleranzen. Die Lieferfrist beginnt erst mit Ablauf des Tages der Auftragsbestätigung durch IQ brand und des Eingangs einer eventuell vereinbarten Anzahlung zu laufen. Ändert der Besteller seine Bestellung vor deren Lieferung, so wird damit der Lauf der Lieferfrist unterbrochen und diese beginnt mit Einlagen der geänderten Bestellung bzw. mit Einlangen des unterschriebenen Auftragsbestätigungsnachtrages neu zu laufen. Alle Fälle höherer Gewalt im Sinne dieser Geschäftsbedingungen entbinden IQ brand für deren Zeitdauer und entsprechend dem Umfang der Hindernisse von der Erfüllung des Vertrages, in derartigen Fällen ist IQ brand auch berechtigt, nach freier Wahl den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Sofern seitens IQ brand aus vorgenanntem Grunde der Rücktritt vom Vertrag erklärt wird, ist IQ brand nur zur zinsenfreien Rückzahlung der geleisteten Anzahlung, nicht aber zur Schadenersatzleistung verpflichtet. Als „höhere Gewalt“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen gelten alle vom Willen von IQ brand unabhängigen Umstände, wie insbesondere die nicht rechtzeitige Belieferung durch Vorlieferanten, Fälle höherer Gewalt im engeren Sinn (z.B. Krieg, Feuersbrunst, Überflutungen, Erdbeben, etc.) unvorhersehbare Betriebsstörungen, Energie-, Material- und Rohstoffmangel, behördliche Eingriffe, Transport- und Verzollungsverzug und Arbeitskonflikte.

 

5. GEFAHRTRAGUNG, TRANSPORTVERSICHERUNG, ANNAHMEVERZUG

Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung und bei Lieferung frei österreichische Grenze, wie bei Lieferung ab Werk - unabhängig davon, wer die Frachtkosten trägt und wer den Transport tatsächlich durchführt - auf den Besteller über, sobald die Ware im Werk dem Besteller bzw. dem Transporteur vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wird. Eine Transportversicherung wird nur auf Wunsch und auf Kosten des Bestellers abgeschlossen. Gerät der Besteller in Annahmeverzug oder kann dem Besteller die Ware nicht ausgeliefert werden, weil diese die bedungenen Zahlungen nicht geleistet hat, so ist IQ brand berechtigt, ab Beginn des Annahmeverzuges bzw. der Leistungsbereitschaft von IQ brand die ortsübliche Standgebühr bzw. Lagergebühr als Entschädigung zu fordern und zwar unbeschadet darüber hinausgehender Schadenersatzansprüche und der sonstigen Rechtsfolgen des Annahmeverzuges.

 

6. GEWÄHRLEISTUNG, SCHADENERSATZ UND PRODUKTHAFTUNG

a) Die Gewährleistungsfrist für die Produkte und Leistungen von IQ brand beträgt 2 Jahre. Technische Angaben in Katalogen, Prospekten, Preislisten und dergleichen sind unverbindlich und können nach Erfordernis geändert werden. Sie werden für IQ brand nur dann verbindlich, wenn sie in der Auftragsbestätigung von IQ brand ausdrücklich festgehalten sind. Die Produkte und Leistungen von IQ brand sind sofort nach deren Übernahme vom Käufer zu überprüfen und Mängel sind unverzüglich schriftlich bzw. per E-mail oder Fax zu melden. Verzug bei der Überprüfung und Beanstandung führt zum Verlust jeglicher Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche. Die Weiterverarbeitung oder Veränderung der gelieferten Produkte gilt als Anerkennung der Ordungsmäßigkeit der Lieferung. Das Vorliegen eines Mangels berechtigt den Besteller nicht, den Mangel selbst oder durch Dritte beheben zu lassen, sondern es ist IQ brand vorher Gelegenheit zur Verbesserung innerhalb angemessener Frist zu geben.

 

b) Der Besteller kann Schadenersatzansprüche nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz geltend machen. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat der Besteller zu beweisen. Dies gilt insbesondere auch für Fälle des Lieferverzuges und mangelhafter Lieferung. Schadenersatzansprüche umfassen in jedem Fall nur die Kosten der reinen Schadensbehebung, nicht aber Folgeschäden und entgangenen Gewinn.

 

c) Produkthaftungsansprüche für Sachschäden sind ausgeschlossen.

 

d) Alle mit der Brille mitgelieferten Unterlagen mu?ssen an den Kunden weitergegeben werden und IQ brand, design & production GmbH übernimmt nach Weiterverkauf des Produktes keinerlei Haftung darüber.

 

7. EIGENTUMSVORBEHALT

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung (Rechnungsbetrag, Zinsen, Spesen und Kosten) im Eigentum von IQ brand. Das Eigentum von IQ brand an der Ware erlischt nicht durch Bearbeitung oder Verarbeitung, vielmehr wird ausdrücklich vereinbart, dass die dadurch hergestellte Sache für IQ brand hergestellt wird. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die im Zusammenhang mit der ausgelieferten Ware entstehen, nämlich Forderungen aus Reparaturen, Ersatzteil- und Zubehörlieferungen. Der Besteller ist verpflichtet, solange Eigentumsvorbehalt an der gelieferten Ware besteht, diese gegen Feuer, Wasser und Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche des Bestellers aus diesen Versicherungsverträgen sind an IQ brand abzutreten und IQ brand die Abtretung schriftlich anzuzeigen. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherheitsübereignung, Vermietung oder anderweitige Überlassung der gelieferten Ware ohne schriftliche Zustimmung von IQ brand unzulässig. Bei Eingriffen von Gläubigern des Bestellers, insbesondere bei Pfändung der gelieferten Ware, hat der Besteller IQ brand sofort durch eingeschriebenen Brief Mitteilung zu machen sowie die Kosten von Maßnahmen zur Beseitigung des Eingriffes, insbesondere von Interventionsprozessen, zu tragen, wenn sie nicht von der Gegenpartei eingezogen werden können. Der Besteller hat die Pflicht, während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes den Liefergegenstand in ordnungsgemäßen Zustand zu halten und erforderlich werdende Reparaturen sofort – abgesehen von Notfällen – im Werk von IQ brand ausführen zu lassen. Kommt der Besteller seinen Zahlungspflichten und den sich aus dem Eigentumsvorbehalt von IQ brand ergebenden Verpflichtungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen das gerichtliche Ausgleichsverfahren oder Konkurs eröffnet, so wird die gesamte Restschuld fällig, auch soweit Wechsel in späterer Fälligkeit laufen. Wird die gesamte Restschuld nicht sofort bezahlt, so erlischt das Gebrauchsrecht des Bestellers an der gelieferten Ware und ist IQ brand berechtigt sofort die Herausgabe unter Ausschluss jeglicher Zurückhaltungsrechte zu verlangen. Alle durch die Wiederinbesitznahme der gelieferten Ware entstehenden Kosten trägt der Besteller. IQ brand ist berechtigt unbeschadet der Zahlungsverpflichtung des Bestellers, das Produkt von IQ brand nebst Zubehör durch freihändigen Verkauf bestmöglich zu verwerten. Kommt der Besteller seinen Verbindlichkeiten nicht nach und macht IQ brand den Eigentumsvorbehalt geltend, so kann in keinem Fall eingewendet werden, dass die gelieferte Ware zur Aufrechterhaltung des Gewerbes dienen müsse.

 

7.1 POS-MATERIAL

Sämtliches von IQ brand, design & production GmbH überlassene POS-Material bleibt zeitlich und räumlich unbegrenzt im Eigentum vom IQ brand, design & production GmbH.

 

8. ZAHLUNG

Wenn nicht gesondert vereinbart, sind die Rechnungen von IQ brand sofort nach Erhalt und ohne jeglichen Abzug zahlbar. Zahlungen werden auf die jeweils älteste Forderung angerechnet. Eine vereinbarte Zahlungsfrist läuft im Zweifel ab Rechnungsdatum. Wechsel und Scheck werden nur nach gesonderter Vereinbarung zahlungshalber angenommen, dabei gehen sämtliche Kosten und Spesen zu Lasten des Bestellers. IQ brand übernimmt bei Hereinnahme von Wechseln keine Gewähr für rechtzeitige Vorlegung und Protestierung. Bei – auch unverschuldetem – Zahlungsverzug des Bestellers ist IQ brand berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 11% zu verrechnen und sind alle Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Diese Verzugsfolgen treten auch bei Annahmeverzug ein, dies unbeschadet weiterer gesetzlicher oder vertraglicher Folgen des Annahmeverzuges. Werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers vermindert erscheinen lassen, ist IQ brand berechtigt, Vorauszahlungen zu fordern oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn diese nicht geleistet werden. Kommt im Fall eines Abzahlungsgeschäftes der Besteller mit einer Ratenzahlung bzw. Wechseln oder Schecks ganz oder zum Teil in Verzug, so wird damit der gesamte Restkaufpreis fällig. Der Besteller ist nur dann berechtigt, mit Gegenforderungen aufzurechnen, wenn diese Gegenforderung seitens IQ brand unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Exekutionstitel vorliegt.

 

9. SCHUTZRECHTE

Das Herstellungsverfahren, die Patente und das sonstige Know-How der von IQ brand gelieferten Waren sind deren geistiges Eigentum und Unterliegen ihren Schutzrechten. Jede Übertretung, insbesondere die Produktion und/oder der Vertrieb von Artikeln von IQ brand durch Dritte unter Verletzung deren Rechte wird gerichtlich verfolgt. IQ brand weist ausdrücklich darauf hin, dass IQ brand keinerlei Haftung für Produkte übernimmt, die nicht aus deren Fertigung stammen. Nur das Original gloryfy® und dessen Werkstoffe garantieren maximale Qualität, Flexibilität und Stabilität sowie eine hohe Lebensdauer. Aufgrund der von IQ brand getätigten Schutzrechtsanmeldungen werden Nachahmer unmittelbar vom Patentanwalt von IQ brand verfolgt und zur Unterlassung aufgefordert. Der von IQ brand autorisierte gloryfy® Vertriebspartner ist verpflichtet, etwaige Schutzrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Produkten von IQ brand umgehend an IQ brand weiterzuleiten. Sogenannte „customized“ Produkte werden immer mit einem Herstellerhinweis versehen.

Der Vertragshändler ist nicht berechtigt an eine preisaggressive Online-Vertriebsorganisation oder Auktionsformate zu verkaufen oder einen eigenen Webshop zu erstellen, über den ausschliesslich gloryfy Produkte verkauft werden. Für den Onlineverkauf von gloryfy Produkte gibt es eine klare Regelung: Händler dürfen gloryfy nur dann im firmeneigenen Webshop verkaufen wenn sie gloryfy auch im stationären Geschäft führen und gut platzieren. Es dürfen keine eigenen gloryfy Mono Brand online Shops erstellt werden. Dem Händler ist es untersagt eine Domain zu reservieren, welche die Markenrechte von IQ brand, design & production GmbH verletzt, konkret mit dem Namen „gloryfy“ oder „unbreakable“.

Für sämtliche Social Media Kanäle gilt, dass von Vertragshändlern keine Social Media Profile zum Beispiel auf Facebook, Instagram etc mit den Namen „gloryfy“, „unbreakable“ oder „gloryfy unbreakable“ oder ähnliches welches zur Verwechslung mit den von IQ brand, design & production GmbH eingetragenen Warenzeichen sind, erstellt werden dürfen. Auch dürfen keine Postings mit den eingetragen Markennamen „gloryfy“ oder „unbreakable“ gemacht werden, dies ist gültig für alle Social Media Kanäle oder Blogs.

Änderungen davon müssen von IQ brand, design & production GmbH in schriftform genehmigt werden.

 

10. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT

Erfüllungsort ist für beide Teile A-6262 Schlitters in Tirol. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten (einschließlich Wechsel- oder Scheckforderungen) wird hiermit das für A-6020 Innsbruck sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. Auf alle Streitigkeiten aus Verträgen ist materiell österreichisches Recht anzuwenden. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Nur für den Fall, dass die Vereinbarung der Anwendbarkeit österreichischen Rechtes unwirksam sein sollte (z.B. im Zuge einer Prozessführung in einem Staat, der „Dritten Welt“) ist subsidiär UN-Kaufrecht (Übereinkommen der vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf - Bundesgesetzblatt 1988/96) anzuwenden. Vertragssprache ist deutsch.

 

11. BESTIMMUNGSÄNDERUNGEN

Nachträgliche Änderungen vorstehender Bedingungen bleiben vorbehalten, wenn gesetzliche Maßnahmen oder Änderungen der Wirtschaftsverhältnisse dies notwendig erscheinen lassen.

 

12. TEILUNWIRKSAMKEIT

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit aller anderen Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche wirksame, deren Inhalt nach ihrem wirtschaftlichen Zweck dem mit der jeweils unwirksamen Klausel verfolgten Zweck möglichst nahe kommt. Der Vertragshändler ist nicht berechtigt an eine preisaggressive Online-Vertriebsorganisation oder Auktionsformate zu verkaufen oder einen eigenen Webshop zu erstellen über den gloryfy Produkte verkauft werden. Für den Onlineverkauf von gloryfy Produkte gibt es eine klare Regelung welche im Anhang F angeführt ist. Händler dürfen gloryfy nur dann im eigenen Webshop verkaufen wenn sie gloryfy auch im stationären Geschäft führen und gut platzieren. Es dürfen keine eigenen gloryfy Mono Brand online Shops erstellt werden. Dem Distributeur ist es untersagt eine Domain zu reservieren mit dem Namen „gloryfy“ oder „unbreakable“.


 

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